Was gilt? Corona-Richtlinien beim TSV Mailing-Feldkirchen

Gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. September 2021 ist nun jede Art von Sportausübung ohne Personenbegrenzung zulässig. GENERELL Ausschluss vom Trainings- und Wettkampfbetrieb und Verwehrung des Zutritts zur Sportstätte inklusive Zuschauerbereich für – Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion, – Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, – Personen mit COVID-19-assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, akute respiratorische…