
Gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenveror
GENERELL
- Ausschluss vom Trainings- und Wettkampfbetrieb und Verwehrung des Zutritts zur Sportstätte inklusive Zuschauerbereich für – Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion, – Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, – Personen mit COVID-19-assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, akute respiratorische Symptome jeder Schwere).
- Soweit nach der BayIfSMV eine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht, gilt diese nicht für die Beteiligten bei der Sportausübung. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit.
INDOOR
- Bei einer Inzidenz von über 35 gilt die 3G-Regel indoor bis 1000 Personen.
- Als Test zählen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests sowie Selbsttests für „Laien“ (aus den Drogerien oder Fachmärkten)
- Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Hierzu wird es daher auch einen Bußgeldtatbestand für Veranstalter und Teilnehmer geben.
OUTDOOR
- Hier findet die 3G-Regel keine Anwendung
Näheres entnehmen Sie HIER den vorgaben der Stadt Ingolstadt