Du möchtest Mitglied werden? Ganz einfach!
Besuche unsere Seite https://tsv-mailing.de/mit und fülle den Antrag bequem online aus.
Ob Sport, Gemeinschaft oder Spaß – bei uns findest du alles, was das Vereinsleben ausmacht.
Für eine Bestätigung der Mitgliedschaft zur Vorlage bei der Krankenkasse wenden Sie sich bitte an post@tsv-mailing.de oder besuchen Sie uns während der Öffnungszeiten in unserem Büro.
Die Mitgliedschaft im TSV Mailing-Feldkirchen kann jeweils zum 31.12. eines Jahres beendet werden.
Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie spätestens bis zum 30.11. bei uns eingehen.
Bitte beachte:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Sende sie entweder per E-Mail an post@tsv-mailing.de
oder per Post an unsere Hausadresse:
TSV Mailing-Feldkirchen e.V.
Am Himmelreich 15
85055 Ingolstadt
Änderungen Ihrer Bankverbindung oder Adresse können Sie ganz einfach online vornehmen. Besuchen Sie dazu unsere Seite:
www.tsv-mailing.de/mit
Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an post@tsv-mailing.de senden oder persönlich während der Öffnungszeiten in unserem Büro vorbeikommen.
Gibt es ein Probetraining?
Ja, bei uns sind bis zu zwei Probetrainings möglich. Danach muss eine Entscheidung für die Mitgliedschaft getroffen werden.
Weitere Informationen und die Anmeldung findest du auf unserer Website:
www.tsv-mailing.de/mit
Ja, aber nur wenn Sie Mitglied sind. In diesem Fall sind Sie während der Sportausübung sowie auf dem direkten Weg zur Sportstätte versichert.
Nichtmitglieder sind bei der Ausübung von Sport im Verein nicht versichert.
Der Mitgliedsbeitrag muss in diesem Fall zeitnah ausgeglichen werden.
Auch bei einer Rückbelastung (z. B. durch eine fehlgeschlagene Lastschrift) bleibt die Verpflichtung zur Zahlung bestehen.
Die Mitgliedschaft erlischt dadurch nicht automatisch – sie bleibt bestehen, bis eine ordnungsgemäße Kündigung erfolgt.
Nicht alle Änderungen können automatisch vorgenommen werden. Grundsätzlich gilt: Stammdatenänderungen und Änderungen der Mitgliedschaft sind immer eine Bringschuld des Mitglieds. Dazu gehören zum Beispiel ein Wechsel der Adresse, der Familienstand oder der Übergang von einer Familien‑ zu einer Einzelmitgliedschaft.
Einzige Ausnahme:
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr erreichen, werden automatisch in die reguläre Erwachsenenmitgliedschaft überführt. Ein Schul- oder Studiumsnachweis muss hier jedoch aktiv jedes Jahr erbracht werden.
Der Wechsel in eine Rentnermitgliedschaft kann dagegen nicht automatisch erfolgen. Gründe dafür sind unter anderem unterschiedliche persönliche Situationen wie Renteneintrittsalter, vorgezogene Rente, Pension oder Sonderregelungen. Diese Faktoren können nicht automatisiert geprüft werden.
Damit die korrekte Beitragsart hinterlegt werden kann, ist daher eine aktive Mitteilung des Mitglieds erforderlich.
